Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Erbschaft antreten und somit gemeinsame Erben eines Nachlasses werden. Dies kann unter anderem bei Geschwistern auftreten, wenn sie das Erbe eines verstorbenen Elternteils antreten. Innerhalb einer Erbengemeinschaft gibt es bestimmte Rechte und Pflichten, die von den Erben wahrgenommen werden müssen. Dies umfasst die gemeinsame Verwaltung des Nachlasses, die Entscheidungsfindung in Bezug auf den Nachlass und die Aufteilung von Vermögenswerten. Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft sind nicht ungewöhnlich und erfordern oft rechtliche Beratung, um gelöst zu werden.