Wohnrecht: Informationen für Eigentümer

Erschienen am
Oct 28, 2023
geschrieben von
Gezim Shala
Lesezeit
3 Min
Kategorie
Immobilienverkauf

Gezim Shala

Immobilientreuhänder & CEO für Kt. Glarus, Schwyz, Zürich und ZH Stadt

Sie wollen eine Immobilie kaufen, doch es besteht für eine andere Person lebenslanges Wohnrecht? Oder sind Sie selbst Eigentümer einer Immobilie und stellen sich die Frage, was Sie im fortgeschrittenen Alter mit Ihrem Haus machen sollen? Nutzen Sie das Wohnrecht auf Lebenszeit, um Ihre Immobilie weiterhin bewohnen zu können. Obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt kein Eigentümer mehr sind, haben Sie die Möglichkeit, weiterhin in Ihrer Immobilie zu leben. Die Beyeler Immobilien AG berät Sie gerne und bringt Ihnen alle Rechte und Pflichten zum Wohnrecht auf Lebenszeit näher.

Das beinhaltet das Wohnrecht auf Lebenszeit

Mit dem Wohnrecht ist es möglich, eine Immobilie ohne Mietzahlung zu nutzen – ein Leben lang. Natürlich müssen die vorher vertraglich vereinbarten Regelungen immer eingehalten werden. Wer der Eigentümer ist, spielt bei diesem Recht keine Rolle. Da das Recht personengebunden ist, kann es nicht an eine andere Person übertragen werden. Sollte die Person jedoch einmal Hilfe benötigen, ist sie dazu berechtigt, Familienmitglieder oder Personen zur Pflege aufzunehmen. Wird die Immobilie verkauft, wird das Recht nicht beeinflusst. Sind sich der Eigentümer und der Wohnberechtigte einig, können vertraglich vereinbarte Regelungen jederzeit geändert werden. Sollte zwischen den Parteien jedoch ein Konflikt bestehen, muss das Recht zum Wohnen weiterhin gewährt werden. Das Recht kann sich auf die gesamte Immobilie oder nur auf einen Teil der Immobilie beziehen. Teilweise wird auch eine zeitliche Begrenzung festgelegt, sodass das Recht zu einem bestimmten Zeitpunkt einfach abläuft.

Die Gründe für ein lebenslanges Wohnrecht

Die Gründe für ein Recht auf Wohnen können unterschiedlich sein. In einigen Fällen kann das Wohnrecht auf Lebenszeit also durchaus sinnvoll sein. Wird ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, geniesst die Person, die in der Immobilie weiterhin leben darf, in erster Linie finanzielle Vorteile. Erbschaftssteuer kann gespart werden, indem Eltern ihren Kindern die Immobilie überschreiben. Auch persönliche Gründe kommen für ein lebenslanges Wohnrecht infrage. Schliesslich will man sich im Alter auch absichern, um Streitigkeiten zu vermeiden. Doch es gibt noch zahlreiche andere Gründe, weshalb ein Wohnrecht auf Lebenszeit sinnvoll ist.

Niessbrauch Wohnrecht: Rechte und Pflichten

Ein Wohnrecht auf Lebenszeit muss nicht zwingend in das Grundbuch eingetragen werden. Jedoch ist die Eintragung empfehlenswert, damit Sie bei Konflikten auf der sicheren Seite stehen. Damit keine Streitigkeiten aufkommen, sollte das Recht auf Wohnen möglichst detailliert beschrieben werden. Wird das Recht in das Grundbuch eingetragen, bleibt es auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Allerdings geht das Recht auch mit einigen Pflichten einher. Die Nebenkosten müssen selbstverständlich auch von dem Berechtigten getragen werden. Dem Wohnberechtigten steht ein Aufnahmerecht zu. Dementsprechend dürfen Familienmitglieder, Pflegepersonal oder neue Lebensgefährten jederzeit einziehen. Ein weiteres Recht ist das Nutzungsrecht. Das Recht umfasst also das Nutzungsrecht an den im Grundbuch genannten Räumlichkeiten. Dem Wohnberechtigten stehen jedoch auch die wichtigen Anlagen zu. Auch Gemeinschaftsräume und den gemeinsamen Garten darf er nutzen. Wird die Immobilie wieder verkauft, muss der neue Eigentümer das bestehende Wohnrecht akzeptieren. Das Wohnrecht kann nämlich nur aufgehoben werden, wenn beide Parteien zustimmen. Ansonsten endet das Wohnrecht erst mit dem Tod des Wohnberechtigten. Wurde eine Frist vereinbart oder war das Wohnrecht an eine Bedingung geknüpft, endet das Wohnrecht ebenfalls.

Weitere Informationen zum Wohnrecht

Damit das Wohnrecht juristische Gültigkeit hat, ist es besser, wenn es ins Grundbuch eingetragen wird. Ausserdem sollte ein Vertrag aufgesetzt werden, der alle Rechte und Pflichten festhält. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, kann der Vertrag hervorgeholt werden. Im Übrigen sollten Sie den Vertrag notariell beglaubigen lassen. Falls das Objekt verkauft wird und der neue Eigentümer das lebenslange Wohnrecht aufheben möchte, kann dieser dem Wohnberechtigten ein Angebot unterbreiten. Nicht selten wird dem Wohnberechtigten eine finanzielle Abfindung angeboten. Nimmt der Wohnberechtigte die Abfindung an, kann das Recht aus dem Grundbuch gelöscht werden. Der Wohnberechtigte muss allerdings nicht auf das Angebot eingehen. Damit keine Streitigkeiten aufkommen, sollten auch die Nutzungsrechte klar festgelegt werden. Bezieht sich das Recht nur auf einen Teil der Immobilie oder darf der Wohnberechtigte die Immobilie vollständig nutzen? Wichtig zu wissen ist ausserdem, dass der Eigentümer nicht einfach die Räumlichkeiten des Wohnberechtigten betreten darf. Auch die Kosten sollten in einem Vertrag geregelt werden. Klären Sie im Voraus ab, wer die laufenden Kosten trägt und vereinbaren Sie ausserdem eine Regelung für kleine Reparaturen. Die Kosten für die Instandhaltung der Immobilie müssen jedoch vom Eigentümer getragen werden.

Wohnrecht auf Lebenszeit – Fazit

Die Schenkung einer Immobilie an die Kinder und das lebenslange Wohnrecht gehen oft Hand in Hand. Dies hat nicht nur steuerliche Vorteile, denn die Eltern haben die Möglichkeit, für den Rest des Lebens in der Immobilie wohnen zu bleiben. Unsere Immobilienmakler der Beyeler Immobilien AG unterstützen Sie gerne, sodass Sie immer auf der sicheren Seite sind. Das Recht zum Wohnen ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, um in einer Immobilie bleiben zu können. Wird der Wohnraum zum Beispiel nicht selbst genutzt, können Sie vom Niessbrauchrecht Gebrauch machen und Ihren Teil der Immobilie vermieten. Bevor das Wohnrecht abgeschlossen wird, sollten Sie sich jedoch juristische Unterstützung einholen. So können Sie Fallstricke meiden und weiterhin ohne Probleme in Ihrer Immobilie wohnen. Weitere interessante Inhalte zum Thema Immobilien und Wohnen finden Sie auf unserem Blog.

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