Stockwerkeigentum – das Eigentum an einem Stockwerk

Erschienen am
Sep 20, 2023
geschrieben von
Gezim Shala
Lesezeit
4 min
Kategorie
Immobilienverkauf

Gezim Shala

Immobilientreuhänder & CEO für Kt. Glarus, Schwyz, Zürich und ZH Stadt

Seit Mitte der 60er-Jahre gibt es in der Schweiz das sogenannte Stockwerkeigentum. Es handelt sich um die Möglichkeit, ein komplettes Stockwerk einer Immobilie (sei es, ob diese aus einer oder aus mehreren Wohnungen besteht) zu erwerben. Wenn Sie eine Wohnung kaufen, besitzen Sie diese, bei einem Stockwerkeigentum haben Sie vielmehr einen Miteigentumsanteil an einem ganzen Grundstück. Die wichtigsten Informationen zum Thema Stockwerkeigentum haben wir von Beyeler Immobilien für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst. Lassen Sie sich durch die Referenzen überzeugen, dass wir als erfahrene Immobilienmakler Ihr Partner für Stockwerkeigentum sind.

Stockwerkeigentum: Was spricht dafür?

Die Gründe, die für Stockwerkeigentum sprechen, sind verschieden. Ziel war es, einem grösseren Teil der Bevölkerung Eigentum zu ermöglichen. Denn aufgrund der Bodenknappheit gestaltet sich die Suche nach einem freien Baugrundstück als immer schwieriger. Der Zweck hinter Stockwerkeigentum ist es, das gemeinsame Grundstück zu nutzen und zu verwalten.

Stockwerkeigentum bedeutet Miteigentum

Das Eigentum wird im Grundbuch eingetragen und wurde eingeführt, um mehr Menschen den Traum vom Eigentum zu ermöglichen.

Stockwerkeigentum ist gleichbedeutend mit Miteigentum. Mit dem Stockwerkeigentum erwerben sie nicht das Wohnobjekt an sich, sondern lediglich beteiligen Sie sich an einem Stockwerk in einem Gebäude und Teil einer Eigentümergemeinschaft ist. Dem muss sich der Stockwerkeigentümer bewusst sein. Jeder Stockwerkeigentümer kann jedoch über seinen Stockwerkeigentumsanteil frei verfügen – er kann ihn belasten oder ihn verkaufen. Sie sind also Miteigentümer am gesamten Grundstück und dem Gebäude. Stockwerkeigentum ist Miteigentum und immer verbunden mit einem sogenannten Sonderrecht, einem Nutzungsrecht, an einem bestimmten Teil des Gebäudes. Dies kann beispielsweise ein anderer Raum, der Keller oder der Garten sein. Mit dem Kauf werden sie zugleich Mitglied der Stockwerkseigentumsgemeinschaft.

Stockwerkeigentum bedeutet Teil einer Gemeinschaft zu sein

Als Stockwerkeigentümer gehören Sie zu einer Eigentümergemeinschaft und müssen sich an das Stockwerkeigentum Reglement halten. Verbietet das Reglement Haustiere, so sind auch Sie an dieses Verbot gebunden. Wird eine Sanierung am Gebäude beschlossen, so müssen Sie als Stockwerkeigentümer sich an den entstehenden Kosten der Sanierung beteiligen. Wenn Sie sich für ein Stockwerkeigentum interessieren und es zu konkreten Gesprächen kommt, empfehlen wir Ihnen, sich vor dem Kauf, nicht nur den Gebäudezustand, sondern auch das Reglement und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen

Stockwerkeigentum: Die Rechte und Pflichten

Das Stockwerkeigentum ist ein Miteigentum, welches zum Sonderrecht gehört. Das bedeutet, dass die Eigentümer ein Recht auf Miteigentum am gesamten Grundstück sowie an bestimmten Teilen der Immobilie (Sondereigentum) haben, die sie nutzen dürfen. Diese beziehen sich in der Regel an die dazugehörigen Räumlichkeiten, wie beispielsweise den Keller.

Wie sieht es mit baulichen Massnahmen aus?

Bauliche Massnahmen am entsprechenden Gebäude sind nur in groben Ansätzen geklärt. Genau das ist der Grund, warum die allgemeinen Bestimmungen des Miteigentums als auch die Vorschriften des Vereinsrechts ergänzend in Kraft treten. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann den Umfang der Rechte und Pflichten in der Gemeinschaftsordnung mit Begründungsakt, im Stockwerkeigentum Reglement und natürlich auch in der Hausordnung verbindend festlegen. Selbstverständlich müssen diese Bestimmungen sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. Wenn Sie solche Immobilien kaufen wollen, sollten Sie sich als Stockwerkeigentümer darüber hinaus an die üblichen Verhaltensregeln des Nachbarrechts sowie des öffentlichen Rechts der Gemeinden und Kantonen halten.

Was ist die Wertquote in Bezug auf das Stockwerkeigentum und was regelt sie?

Die Wertquote beschreibt den Anteil eines einzelnen Stockwerkeigentümers und bezieht sich auf die Rechte und die Pflichten des Stockwerkeigentümers. Sie regelt unter anderem:

  1. die Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten
  2. die Bemessung der Stimmkraft
  3. die Feststellung der Beschlussfähigkeit bei einer Eigentümerversammlungen

Folgende Tipps sollten Sie als Käufer eines Stockwerkeigentums beachten.

  1. Informieren Sie sich genau über das Stockwerkeigentum Reglement
  2. Schauen Sie sich die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen an, um böse Überraschungen zu vermeiden
  3. Informieren Sie sich über den Verwalter, seine Erfahrungen und Kenntnisse
  4. Schauen Sie sich die aktuellen Nebenkostenabrechnungen an
  5. Fragen Sie nach Einschränkungen zur Nutzung von Räumen
  6. Informieren Sie sich ggf. zur Haustierhaltung

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